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Bremskeile

Absicherung gegen Wegrollen

Pro Jahr bewegen sich Millionen von Transportfahrzeugen auf hiesigen Straßen und Autobahnen. Befinden sich jedoch unentdeckte Mängel an einem Fahrzeug, können auch oft erfahrene Fahrzeugführer kaum richtig einschätzen, welche Gefahr für die Verkehrssicherheit durch eine ungenügende Ladungssicherung am LKW bestehen kann. Gerade die Grundausstattung für die Ladungssicherung am LKW einschließlich der Bremskeile sollte unbedingt auf Vollständigkeit regelmäßig überprüft werden.

Vor jeder Fahrt muss gewährleistet sein, dass die Ladungssicherung am Fahrzeug so ausgelegt ist, dass der Aufbau die zulässige Fracht auch aufnehmen kann. Weiterhin ist für die Ladungssicherung Zubehör wie unter anderem Bremskeile, Rutschmatten und Spannbretter sowie ausreichend Spanngurte fast unverzichtbar.

Auch wenn die Ladungssicherung am Fahrzeug bereits vor Ort durch die Spedition vorgenommen wurde, ist während der Fahrt stets der Fahrzeugführer für die Ladungssicherung zuständig und erster Ansprechpartner bei einer Kontrolle. Werden hierbei Mängel festgestellt, die eventuell die Sicherheit gefährden können, ist der Fahrer verantwortlich und muss unmittelbar nachbessern. Speziell in diesem Fall sind Bremskeile ein essenzielles Zubehör.

Vermehrte Kontrollen der Behörden haben in diesem Zusammenhang teilweise schon sehr erschreckende Ergebnisse ergeben. Manche LKWs mussten sogar stillgelegt werden. Oft liegt es noch nicht einmal an der Technik, sondern allein an einer nicht ausreichenden Grundausstattung zur Ladungssicherung am LKW.

Pro Zugmaschine werden mindestens zwei Bremskeile und zwei weitere Unterlegkeile pro Aufleger oder je Aufhänger verlangt. Je nachdem wie groß die Zugmaschine und deren Anhänger sind, müssen Bremskeile dem Reifenradius angepasst sein. Pro Fahrzeugführer und Mitfahrer gehört eine Warnweste zur Grundausstattung der Ladungssicherung, um Fahrer und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Weiterhin sind zwei Warnlampen und/oder Warndreiecke sowie ein Verbandkasten Pflicht.

Bei Gefahrguttransporten beziehungsweise Flüssigtransporten gilt die Regel ADR (Ausrüstung / Schutzbrille / Augenspülflasche) sowie Atemschutzmaske und/oder Gesichtsmaske und Ganzkörperanzug. Eine Handlampe, säurefeste Stiefel und zwei Feuerlöscher mit je sechs Kilogramm Volumen, die mit Plombe und gültiger Abnahme versehen sind, gehören ebenfalls zu dieser Spezialausrüstung. Besen, Schaufel, Isolierdecke und Auffangbehälter sind obligatorisch.

Der Zweck von Bremskeilen zur Ladungssicherung ist, dass die stabilen, fast dreieckigen Blöcke die Räder abgestellter LKW und/oder deren Anhänger blockieren und dadurch gegen Wegrollen zuverlässig absichern. Dies ist auch für die Verkehrssicherheit höchst wichtig. Da der Gesetzgeber diese Art der Ladungssicherung für überaus wichtig hält, sind Bremskeile in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit eingebunden. Laut §41 StVZO ist es für Kraftfahrzeuge, die über vier Tonnen zulässigem Gesamtgewicht liegen sowie für zwei-achsige Anhänger, die über 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht verfügen, vorgeschrieben mindestens einen Bremskeil mitführen.

Absicherung gegen Wegrollen Pro Jahr bewegen sich Millionen von Transportfahrzeugen auf hiesigen Straßen und Autobahnen. Befinden sich jedoch unentdeckte Mängel an einem Fahrzeug, können auch... mehr erfahren »
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Bremskeile

Absicherung gegen Wegrollen

Pro Jahr bewegen sich Millionen von Transportfahrzeugen auf hiesigen Straßen und Autobahnen. Befinden sich jedoch unentdeckte Mängel an einem Fahrzeug, können auch oft erfahrene Fahrzeugführer kaum richtig einschätzen, welche Gefahr für die Verkehrssicherheit durch eine ungenügende Ladungssicherung am LKW bestehen kann. Gerade die Grundausstattung für die Ladungssicherung am LKW einschließlich der Bremskeile sollte unbedingt auf Vollständigkeit regelmäßig überprüft werden.

Vor jeder Fahrt muss gewährleistet sein, dass die Ladungssicherung am Fahrzeug so ausgelegt ist, dass der Aufbau die zulässige Fracht auch aufnehmen kann. Weiterhin ist für die Ladungssicherung Zubehör wie unter anderem Bremskeile, Rutschmatten und Spannbretter sowie ausreichend Spanngurte fast unverzichtbar.

Auch wenn die Ladungssicherung am Fahrzeug bereits vor Ort durch die Spedition vorgenommen wurde, ist während der Fahrt stets der Fahrzeugführer für die Ladungssicherung zuständig und erster Ansprechpartner bei einer Kontrolle. Werden hierbei Mängel festgestellt, die eventuell die Sicherheit gefährden können, ist der Fahrer verantwortlich und muss unmittelbar nachbessern. Speziell in diesem Fall sind Bremskeile ein essenzielles Zubehör.

Vermehrte Kontrollen der Behörden haben in diesem Zusammenhang teilweise schon sehr erschreckende Ergebnisse ergeben. Manche LKWs mussten sogar stillgelegt werden. Oft liegt es noch nicht einmal an der Technik, sondern allein an einer nicht ausreichenden Grundausstattung zur Ladungssicherung am LKW.

Pro Zugmaschine werden mindestens zwei Bremskeile und zwei weitere Unterlegkeile pro Aufleger oder je Aufhänger verlangt. Je nachdem wie groß die Zugmaschine und deren Anhänger sind, müssen Bremskeile dem Reifenradius angepasst sein. Pro Fahrzeugführer und Mitfahrer gehört eine Warnweste zur Grundausstattung der Ladungssicherung, um Fahrer und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Weiterhin sind zwei Warnlampen und/oder Warndreiecke sowie ein Verbandkasten Pflicht.

Bei Gefahrguttransporten beziehungsweise Flüssigtransporten gilt die Regel ADR (Ausrüstung / Schutzbrille / Augenspülflasche) sowie Atemschutzmaske und/oder Gesichtsmaske und Ganzkörperanzug. Eine Handlampe, säurefeste Stiefel und zwei Feuerlöscher mit je sechs Kilogramm Volumen, die mit Plombe und gültiger Abnahme versehen sind, gehören ebenfalls zu dieser Spezialausrüstung. Besen, Schaufel, Isolierdecke und Auffangbehälter sind obligatorisch.

Der Zweck von Bremskeilen zur Ladungssicherung ist, dass die stabilen, fast dreieckigen Blöcke die Räder abgestellter LKW und/oder deren Anhänger blockieren und dadurch gegen Wegrollen zuverlässig absichern. Dies ist auch für die Verkehrssicherheit höchst wichtig. Da der Gesetzgeber diese Art der Ladungssicherung für überaus wichtig hält, sind Bremskeile in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit eingebunden. Laut §41 StVZO ist es für Kraftfahrzeuge, die über vier Tonnen zulässigem Gesamtgewicht liegen sowie für zwei-achsige Anhänger, die über 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht verfügen, vorgeschrieben mindestens einen Bremskeil mitführen.

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