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Wem unterliegt die Verantwortung für eine sorgfältige Transport-Sicherung?

Verantwortlichkeit ist aufgeteilt

Meistens wird die Aufgabe für die Sicherung der Ladung beispielsweise durch Spanngurte dem Fahrer des Transportes überlassen. Dass sich dadurch für den Unternehmer selbst deutliche rechtliche Konsequenzen ergeben können, wird verdrängt oder ist einfach nicht bekannt.

Um Fahrzeuge, andere Verkehrsteilnehmer und Ladung vor Schäden zu bewahren, ist eine professionelle Sicherung der Güter unerlässlich. Die allgemeine Verkehrssicherheit kann unter anderem durch herabfallende Kartons/Kisten oder Stückgut gefährdet werden. Unfälle durch diese nachlässige Ladungssicherung im LKW oder PKW und Anhänger passieren fast täglich auf europäischen und internationalen Straßen. 

Dies führt zu massiven Schäden und eventuell auch zur Gefährdung von Menschen. Zur Ermittlung desjenigen, der haftbar dafür gemacht werden kann, wird hierzulande zwischen verschiedenen Rechtsgebieten unterschieden:

  • dem Beförderungsrecht, das zum Zivilrecht gehört
  • dem öffentlichen Recht, was die Verantwortlichkeit allgemein repräsentiert.

Schadenersatzforderungen via Zivilrecht / Beförderungsrecht behandeln

Die zivilrechtliche Haftung beziehungsweise das Beförderungsrecht behandelt Schadenersatzforderungen. Dafür maßgebend ist der Paragraf 412 Handelsgesetzbuch (HGB). In Absatz 1 steht beschrieben, dass der Absender einer Ladung in der Verantwortung steht, diese so zu stauen, aufzuladen und eine Ladungssicherung auszuführen (verladen) sowie auszuladen, sodass keine Schäden entstehen können. Dem Frachtführer unterliegt die betriebsinterne Verladung.

Der Absender beziehungsweise Verlader muss die Güter im LKW, Transporter oder PKW mit Anhänger so verstauen und fixieren, dass auch extreme physikalische Einflüsse während der Fahrt keine negativen Auswirkungen haben.

Form- oder kraftschlüssige Verladung individuell einsetzen

Eine zuverlässige Ladungssicherung kann einerseits formschlüssig, andererseits kraftschlüssig erfolgen. Bei letzterer werden effiziente Hilfsmittel wie beispielsweise Zurrgurte, Spanngurte und Netze sowie Rückhaltestangen, Antirutschmatten und Kantenschutz verwendet. Im Rahmen einer formschlüssigen Sicherung der Ladung auf einem LKW werden unterschiedliche Transportgüter ohne Zwischenräume so exakt verstaut, sodass sich das Ladegut gegenseitig stabilisiert. Auch herbei sind Spanngurte mit Ratsche ein wichtiges Zubehör, die in Verbindung mit Rückhaltestangen im LKW für bestmögliche Sicherheit sorgen können.

Grundsätzlich muss der Frachtführer einen PKW mit Anhänger oder LKW bereitstellen, der mit entsprechenden Zurr-/Fixierpunkten oder anderen Vorrichtungen zur Sicherung von Transportgut ausgestattet ist. Ohne fest installierte Zurrpunkte können beispielsweise keine Spanngurte befestigt werden.

Der Frachtführer ist zudem ebenfalls dazu verpflichtet, dass während des Verstauens von Ladegut die Betriebssicherheit gewährleistet bleibt. Des Weiteren müssen die kompletten Fahrzeugfunktionen am LKW oder PKW verfügbar sein. Die Verantwortung des Frachtführers beinhaltet zudem die Einhaltung und Kontrolle des Gesamtgewichtes, der Achslasten sowie der Abmessungen von Ladefläche und Ladegut.

 Der Verlader kann nicht alles delegieren

Gewerbliche Transportunternehmen / Verlader / Absender übertragen oft mittels Vertrags die Verantwortung für das Verstauen und eine professionelle Ladungssicherung sowie das Entladen auf die Frachtführer. Letztere stehen dann auch für überschrittene Lieferfristen, Güterschäden durch eine unsachgemäße Be-/Entladung oder mangelhafte Ladungssicherung in der Verantwortung.

Allerdings bleibt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Verpackung der Transportgüter immer beim Absender beziehungsweise Verlader und kann keinesfalls delegiert werden.

Verantwortlichkeit für Ladungen

Der Unternehmer beziehungsweise der Fahrzeughalter ist gemäß Paragraf 30 Absatz 1 StVZO dazu verpflichtet, dass ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, welches für die Ladung geeignet ist. Gemäß Paragraf 30 Absatz 2 StVO muss die Ausstattung für eine bestmögliche Ladungssicherung vorhanden sein.

Laut öffentlich-rechtlicher Haftung nach Paragraf 23 Absatz 1 StVO trägt der Fahrer die Verantwortung für eine zuverlässige Sicherung seiner Ladung.

Berufsgenossenschaften sowie die allgemeinen Arbeitsschutz-Vorschriften verpflichten Unternehmen wie auch Fahrer der unterschiedlichsten Transporte dazu, einen PKW mit Anhänger oder andere Transportfahrzeuge zu verwenden, die als sicheres Arbeitsmittel ausgestattet sind.

Daher ist es für Unternehmen durchaus ökonomisch, wenn Fahrzeuge konzipiert und geordert werden, die für eine ordnungsgemäße Sicherung durch Gurte und andere effektive Hilfsmittel geeignet sind. Erforderliches Zubehör sollte in einer Spedition generell ausreichend vorhanden sein!

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