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Unternehmen im Güterverkehr werden gefördert

Förderprogramm De-minimis des BAG

Unternehmen und Existenzgründer im Güterverkehr können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel aus öffentlicher Hand erhalten. Diese werden in der Regel als Zuschuss oder mit vergünstigtem Zinssatz gewährt. Daher dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten sein, ansonsten könnten sich diese wettbewerbsverzerrend auswirken. Das Förderprogramm De-minimis des Bundesamtes für Güterverkehr (kurz BAG) beinhaltet die Regelung der maximalen Höchstgrenze der Fördermittel. Beantragt man einen Zuschuss, wird man diesem Begriff begegnen.

Existenzgründer im Güterverkehr haben an viele Dinge zu denken. Die Anschaffung von Fahrzeugen, die notwendige Ausrüstung wie Zurrgurte und Zurrschienen für die Ladungssicherung und weitere Komponenten müssen besorgt werden. Nur so können die gesetzlichen Vorschriften im Gütertransport eingehalten werden. Durch die De-minimis-Beihilfe kann ein Unternehmen Fördergelder in einer Höhe von bis zu 200.000 Euro in drei Steuerjahren beantragen und erhalten. Allerdings ist die Zuteilung der Fördergelder an Bedingungen geknüpft. Zudem müssen die Unterlagen, die mit der Gewährung der Zuschüsse im Zusammenhang stehen, zehn Jahre aufbewahrt werden. Wird gegen diese Aufbewahrungspflicht verstoßen, müssen die bereits bezahlten Förderzuschüsse sowie die Zinsen zurückbezahlt werden.

Der Begriff De-minimis ist lateinisch und fand bereits im römischen Recht Anwendung. Als Kontext im Zusammenhang mit der öffentlichen Förderung für Existenzgründer gilt De-minimis als Subventionsrecht der EU. Die Definition kann mit "kaum von Bedeutung", "Kleinigkeit" oder "Bagatellgrenze" bezeichnet werden. Es soll damit gesagt werden, dass öffentliche Behörden Fördergelder bis zu einem bestimmten Betrag gewähren können, ohne den Wettbewerb zu verzerren oder als wettbewerbsverzerrend zu erscheinen. In den Regeln von De-minimis wird daher genau festgelegt, welche Gelder der Förderung zulässig sind.

Projekte in Sachen Sicherheit und Umwelt können unter bestimmten Vorrausetzungen bei Unternehmen, welche mit schweren Nutzfahrzeugen im Güterkraftverkehr tätig sind, gefördert werden. Hierbei können verschiedene Bereiche (fahrzeug- oder personenbezogen) zur Steigerung der Effizienz gefördert werden:

  • Ausrüstungsgegenstände: Leasing, Miete, Kauf
  • Einrichtungen / Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit
  • Beratungen zur Unternehmensführung (umwelt- und sicherheitsbezogen)

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Hierzu wird zudem anhand der Größe eines Unternehmens die maximale Gesamtfördermenge berechnet. Diese Obergrenze errechnet sich aus einem Fördersatz, bei dem jedes schwere Nutzfahrzeug mit der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuganzahl multipliziert wird. Pro schweres Nutzfahrzeug kann mit einem Fördersatz von maximal 2.000 Euro gerechnet werden. Für das gesamte Unternehmen gilt jedoch eine maximale Förderhöchstgrenze von 33.000 Euro, welche nicht überschritten werden kann.

Welche Mittel und Maßnahmen werden nun gefördert?

Förderprogramme sind Zuwendungen aus Subventionen, diese können beim De-minimis für den Kauf, die Miete, das Leasing, aber auch für Ersatzbeschaffungen und Installationen von zusätzlichen, überobligatorischen Einrichtungen und Hilfsmitteln zur optimalen Ladungssicherung beantragt werden.

Förderfähig sind dabei z.B. Zurrgurte bzw. Spanngurte, welche eine besonders hohe Qualität und damit Sicherheit aufweisen inkl. eventuell anfallender Gebühren für regelmäßige Prüfungen der Zurrmittel.

Weitere Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen sind Zurrschienen verschiedener Art (z.B. Airlineschienen) sowie Zurrpunkte. Diese können an Wänden und Böden von Fahrzeugen angebracht werden, um daran Elemente wie Zurrgurte zur Ladungssicherung zu befestigen. Auch Lade- und Sperrbalken können in diesem Rahmen gefördert werden.

Weiterhin zählen zu förderbaren Mitteln der Ladungssicherung an und für Nutzfahrzeuge Hebebänder und Lastschlingen. Auch Umreifungsbänder, Kantenschoner und Spannschlösser können durch das De-minimis Förderprogramm bezuschusst werden. Gleiches gilt für rutschhemmende Unterlagen wie Antirutschmatten, welche das Verrutschen der Ladung im Laderaum verhindern. Auch Netze wie Containernetze sind förderbar.

Allgemein können auch Ausgaben für die Installation von festverbauter Ladungssicherung oder auch Ladungssicherungskonzepte für ein Unternehmen durch das Programm bezuschusst werden. Die Möglichkeiten sind also recht vielfältig und sollten auf jeden Fall genutzt werden.

Weiterführende Links:
www.bag.bund.de
www.foerderdatenbank.de

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